Darlehensvertrag


Darlehensvertrag


Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag in dem sich der Darlehensgeber dazu verpflichtet eine festgelegte Sache oder Geld dem Darlehensnehmer zu überlassen, und der Darlehensnehmer verpflichtet sich in diesem Vertrag, die abgesprochene Sache oder das Geld in einem bestimmten Zeitraum an den Darlehensgeber in gleicher Menge oder gleichem Zustand wieder zurückzugeben.

Im BGB wird zwischen zwei Darlehensverträgen unterschieden, zum einen der Gelddarlehensvertrag, der im eigentlichen Sinne der Darlehensvertrag ist und dem Sachdarlehensvertrag, welcher auch im Gesetz als Sachdarlehensvertrag verankert ist.

Im Darlehensvertrag wird festgelegt, wann das Darlehen vergeben wird und die Art und Weise, wie es wieder zurückgegeben werden soll, und ob Zinsen für das Darlehen anfallen. Im Bankwesen versteht man unter einem Darlehen eine Verleihung von Geld, bei der im Gegensatz zu einem Kredit der gesamte Geldbetrag in einer Summe zur Verfügung gestellt und eine regelmäßige Tilgung vereinbart wird.

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